Integration im Schulalltag

Viele Eltern haben den Wunsch, dass ihr Kind im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Regelschule besucht, welches mit einer bedarfsgerechten Unterstützung auch ohne Weiteres möglich ist. Eine integrative Beschulung ist inzwischen an nahezu allen Schulen möglich.

Eine Integrationskraft begleitet Ihr Kind bei der Bewältigung seiner Aufgaben und ermöglicht ihm einen möglichst normalen Schulbetrieb und die Integration in die Klasse. Eine individuelle Begleitung durch unsere Mitarbeiter/innen stellen wir Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn Ihr Kind bereits ein Förderzentrum besucht.

Antragstellung/Personenkreis

Bei der individuellen Schulbegleitung handelt es sich um eine Leistung im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder und Jugendliche, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind (Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) sowie nach SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung.

Umfang und Bedarf der Schulbegleitung wird dann von den zuständigen Sachbearbeiter/innen und Hilfeplaner/innen entschieden und für das jeweilige Schuljahr/Schulhalbjahr bewilligt.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und stellen gegebenenfalls den Kontakt zu den jeweiligen Kostenträgern her.

Inhalte (Beispiele)

Die Inhalte der Betreuung richten sich nach Art und Umfang des individuellen Hilfebedarfes. Hierzu können gehören:

  • Assistenz im Unterricht (z. B. Unterstützung beim Durchführen von Arbeitsaufträgen, Hilfe beim Ordnen des Arbeitsmaterials, Unterstützung bei Aktivitäten im Sportunterricht, Hilfe beim Umziehen, …)
  • Strukturhilfen für die Organisation des Schulalltags
  • Förderung der Mobilität und Selbstständigkeit (Unterstützung beim Raumwechsel, z. B. bei der Nutzung von Gehhilfen oder eines Rollstuhls, Unterstützung beim Wechseln der Kleidung, bei Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme, Orientierungshilfe im Schulgebäude und auf dem Gelände, Unterstützung bei Pausenaktivitäten)
  • Soziales Lernen (Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, Umgang mit Grenzen, Regeln und Bedürfnissen, Begleitung in Konfliktsituationen)
  • Sicherstellen der Teilhabe an besonderen Schulveranstaltungen (Begleitung auf Klassenreisen, Schulausflügen und bei Schulpraktika)
  • Sicherstellen gesundheitlicher Aspekte (Gabe von Medikamenten, Messen von Blutzuckerspiegel, Versorgung bei einem epileptischen Anfall, Reduzierung von Gefahrensituationen, Erledigung aller anfallenden Pflegetätigkeiten)
  • evtl. Begleitung auf dem Schulweg (gemeinsames Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel oder des Schulbusses, Begleitung zu Fuß)