Unsere Wohnangebote sind zum einen das individuelle ambulant betreute Wohnen und neben dem eine geschlossene ambulante Wohngemeinschaft, die aus einer Elterninitiative heraus entstanden ist.
Bei uns bekommen Erwachsene mit Beeinträchtigung die Assistenz, die sie benötigen, um Selbstständigkeit zu erlangen.
Antragstellung / Personenkreis
Die ambulanten Betreuungsleistungen werden über die Eingliederungshilfe nach § 53/54 SGB XII in Form eines persönlichen Budgets gewährt.
Umfang und Bedarf der Hilfe wird dann von den zuständigen Sachbearbeiter/innen und Hilfeplaner/innen entschieden und für einen gewissen Zeitraum bewilligt.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und stellen gegebenenfalls den Kontakt zu den jeweiligen Kostenträgern her.